
Ab dem 1. November 2011 tritt die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Diese beinhaltet grundlegende Änderungen für vermietete Wohnungen in größeren Wohneinheiten mit einer zentralen Anlage zur Bereitung von Warmwasser. Die wichtigste Neuerung: das Warmwasser muss innerhalb eines Jahres auf Legionellen untersucht werden. Ursprung dieser Regelung ist, das Gesundheitsexperten vermuten, dass viele Lungenentzündungen, die teilweise dramatisch verlaufen, auf Infektionen mit diesen Legionellen zurückzuführen sind. Legionellen kommen nur in warmem Wasser vor und werden durch Einatmen übertragen. Beim Duschen könnten diese Krankheitserreger beispielsweise mit dem zerstäubten Trinkwasser eingeatmet werden. Ein endgültiger Beweis dieser These ist zwar noch nicht erbracht, gleichwohl ordnet das Gesundheitsministerium verschärfte Kontrollen und Überprüfungen dieser Warmwasserbereitungsanlagen an. Als erste Maßnahme müssen Vermieter die Existenz vorhandener Warmwasserverteilungssysteme unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt melden. Allerdings nur Anlagen mit einer Mindestgröße von 400 Liter oder bei denen sich mehr als drei Liter Warmwasser zwischen der Aufbereitung und Entnahmestelle befinden. Eine Inbetriebnahme einer Neu-Anlage muss vier Wochen vor der Inbetriebnahme dem Amt ebenso angezeigt werden, wie bauliche oder betriebstechnische Änderungen. Eine Stilllegung ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen. Ab November müssen dann einmal jährlich, an mindestens drei …
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